Seit dem 1. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Mutterschutzregelungen für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden. Diese Reform schließt eine lang bestehende Schutzlücke und stärkt die Rechte betroffener Frauen erheblich.
Was ist neu?
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf gestaffelten Mutterschutz:
- ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Schutzfrist,
- ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Schutzfrist,
- ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Schutzfrist.
Während dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die Frau erklärt ausdrücklich, weiterarbeiten zu wollen. Zudem erhalten betroffene Frauen Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss, der über das Umlageverfahren U2 erstattet wird.
Kündigungsschutz
Unabhängig von der Schutzfrist gilt ein besonderer Kündigungsschutz von vier Monaten nach einer Fehlgeburt – ein wichtiger Schritt zur Enttabuisierung und zum Schutz der psychischen Gesundheit.